Liebe Tarjánfreunde,
in der Anlage erhalten Sie die Unterlagen für die Freistellung während des Jugendaustauschprogrammes.
Für die berufstätigen Mitglieder bieten wir eine gesetzliche Möglichkeit zur Freistellung an, die es in dieser Form nur im Land Hessen gibt.
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit!
Genau für solche Zwecke wie den internationalen Jugendaustausch wurde das Gesetz durch das Land Hessen geschaffen. Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter für bis zu 12 Arbeitstage pro Kalenderjahr freistellen. Die Lohnfortzahlung erhält der AG vom Land Hessen. Somit kostet den AG die Freistellung nichts.
Eine Ablehnung der Freistellung ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich. Der AG muss die Ablehnung schriftlich (gegenüber Behörde und Antragsteller) nachweisen.
2012 wurden 18 von 19 Anträgen genehmigt.
Sie können den ganzen Zeitraum nehmen =10 Arbeitstage (18. – 29. Juli) oder die erste Woche = 5 Arbeitstage (18. – 22. Juli) oder die zweite Woche = 5 Arbeitstage (25. – 29. Juli), tageweise ist auch möglich.
In den Anlagen finden Sie:
Bitte machen Sie von ihrem Recht und dem Angebot regen Gebrauch.
Bei weiteren Fragen bitte an Martina Mengel oder Gerald Hinz wenden!
Mit partnerschaftlichen Grüßen
Gerald Hinz